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Was spart ein Zimmer untervermieten?

Kurzantwort 2026

Die Untervermietung eines Zimmers bringt in Schweizer Städten CHF 500–900 pro Monat, also CHF 6'000–10'000 pro Jahr — legal mit Zustimmung der Verwaltung (die sie nur aus triftigen Gründen verweigern darf) und zu marktkonformen, nicht überrissenen Konditionen.

Schweiz-spezifisch geprüft📅 Stand 2026🔍 Keine Werbung / keine Provision📖 Quellen: BSV, AHV, ESTV, BAG, BFS

💰 Zusatzeinnahme: CHF 6'000–10'000/Jahr

Aufwand: mittel — Mitbewohner ist ein Lebensentscheid
nötig, aber kaum verweigerbar
Zustimmung Verwaltung
marktkonform, kein Wuchergewinn
Untermietzins
Einnahmen sind steuerbar (Kostenanteil abziehbar)
Steuern
grösster Einnahme-Hebel ohne Jobwechsel
Wirkung

Die Rechnung

PositionCHF
Untermiete Zimmer (Stadt, möbliert)750/Monat
Anteilige Nebenkosten/Strom gedecktinklusive kalkuliert
Einnahme pro Jahr9'000
Effekt auf deine Wohnkostenquotevon 35 % auf ~22 %

So funktioniert es sauber

Rechtlich ist die Untervermietung mieterfreundlich geregelt: Du brauchst die Zustimmung der Verwaltung, sie darf sie aber nur verweigern, wenn du die Konditionen nicht offenlegst, der Untermietzins missbräuchlich überhöht ist oder wesentliche Nachteile für den Vermieter entstehen. Ablauf: Schriftliche Anfrage mit Name des Untermieters, Zimmergrösse und Untermietzins — der sich an deiner anteiligen Miete orientiert, mit fairem Zuschlag für Möblierung und Mitbenutzung (Faustregel: anteilige Miete plus 20–30 %, nicht das Doppelte). Eigener schriftlicher Untermietvertrag mit Kündigungsfristen, Meldung ans Einwohneramt durch den Untermieter, Einnahmen in die Steuererklärung (anteilige Kosten abziehen).

Der ehrliche Haken

Das ist kein reiner Finanzentscheid: Ein Mitbewohner verändert den Alltag — Küche, Bad, Ruhe, Gäste. Wer 15 Jahre allein gewohnt hat, sollte mit einer befristeten Lösung testen (Studierende fürs Semester, Wochenaufenthalter Montag–Freitag: das beliebteste Schweizer Modell mit Wochenende für dich allein). Zwei Rechtsfallen: Erstens haftest du gegenüber der Verwaltung voll für den Untermieter — wähle sorgfältig, verlange Referenzen. Zweitens Airbnb-Kurzvermietung: rechtlich anders gelagert, oft durch Verwaltung/Gemeinde eingeschränkt — das braucht explizite Abklärung, sonst riskierst du deinen eigenen Mietvertrag für ein paar hundert Franken.

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Häufige Fragen

Wie viel darf ich verlangen?

Marktkonform: anteilige Miete plus angemessener Zuschlag für Möblierung/Leistungen. Massiv überhöhte Untermietzinsen sind anfechtbar und der häufigste legitime Verweigerungsgrund der Verwaltung.

Was ist das Wochenaufenthalter-Modell?

Vermietung Montag–Freitag an Pendler mit Wochenend-Heimreise: volle Einnahme, halbe Präsenz. In Städten mit Pendlerströmen (Zürich, Basel, Bern) sehr gefragt und für viele der beste Kompromiss aus Geld und Privatsphäre.

Muss ich die Einnahmen wirklich versteuern?

Ja — Untermieteinnahmen sind steuerbares Einkommen; abziehbar sind die anteiligen Kosten (Miete des Zimmers, Nebenkosten). Netto bleibt trotzdem der Löwenanteil, und sauber deklariert schläft es sich besser.

LM

Leutrim Miftaraj

Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer

Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmässig aktualisiert. Quellen: BSV, AHV, BFS, ESTV, BAG.

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