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Was spart das Beantragen der Prämienverbilligung?

Kurzantwort 2026

Die Prämienverbilligung ist eine einkommensabhängige Unterstützung an die Krankenkassenprämien — je nach Kanton, Einkommen und Familiengrösse entlastet sie Berechtigte um CHF 1'000–5'000 pro Jahr. Viele Anspruchsberechtigte beantragen sie nicht, weil sie ihren Anspruch unterschätzen. Aufwand: einmaliger Antrag.

Schweiz-spezifisch geprüft📅 Stand 2026🔍 Keine Werbung / keine Provision📖 Quellen: BSV, AHV, ESTV, BAG, BFS

💰 Entlastung: CHF 1'000–5'000/Jahr

Aufwand: gering (einmaliger Antrag)
einkommensabhängig, breiter als gedacht
Anspruch
Familien mit Kindern
Besonders
beim Kanton
Antrag
Anspruch nicht geprüft
Häufiger Fehler

Die Rechnung

PositionCHF
Volle Krankenkassenprämiehoch
Mit Prämienverbilligungreduziert
Entlastung (einkommensabhängig)CHF 1'000–5'000/Jahr
Bei Familienam grössten

Wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat

Die Prämienverbilligung ist eine staatliche Unterstützung, die Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen bei den Krankenkassenprämien entlastet. Der entscheidende Punkt: Die Einkommensgrenzen für den Anspruch liegen oft höher, als viele annehmen — gerade Familien mit Kindern, aber auch Alleinstehende und Paare mit mittlerem Einkommen haben in vielen Kantonen Anspruch, ohne es zu wissen. Weil die Krankenkassenprämie einer der grössten Fixkostenblöcke ist, kann die Verbilligung eine erhebliche Entlastung bedeuten — bei Familien mit mehreren Kindern nicht selten mehrere tausend Franken pro Jahr. Die genauen Bedingungen und Beträge variieren zwischen den Kantonen, da die Prämienverbilligung kantonal geregelt ist.

Der ehrliche Haken

Der «Haken» ist eigentlich nur ein Informationsproblem: Viele Anspruchsberechtigte beantragen die Prämienverbilligung nicht, weil sie ihren Anspruch unterschätzen oder das Verfahren nicht kennen. In einigen Kantonen wird die Verbilligung automatisch geprüft und ausbezahlt, in anderen muss man aktiv einen Antrag stellen — und wer das versäumt, verschenkt Geld. Deshalb lohnt es sich für jeden Haushalt mit tiefem oder mittlerem Einkommen, den Anspruch beim kantonalen Amt (oder der Ausgleichskasse) zu prüfen, auch wenn man glaubt, «zu viel» zu verdienen. Im schlechtesten Fall erhält man eine Absage, im besten eine erhebliche jährliche Entlastung. Wichtig ist, die Fristen und das Verfahren des eigenen Kantons zu kennen. Diese eine Prüfung ist einer der wirkungsvollsten «Sparhebel» überhaupt, weil es sich nicht um Konsumverzicht, sondern um zustehende Unterstützung handelt.

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Häufige Fragen

Wie viel entlastet die Prämienverbilligung?

Je nach Kanton, Einkommen und Familiengrösse CHF 1'000–5'000 pro Jahr. Bei Familien mit mehreren Kindern ist die Entlastung am grössten, weil sich die Verbilligung über alle Familienmitglieder auswirkt.

Habe ich Anspruch auf Prämienverbilligung?

Möglicherweise ja — die Einkommensgrenzen liegen oft höher, als viele denken, gerade bei Familien. Es lohnt sich, den Anspruch beim kantonalen Amt zu prüfen, auch wenn man glaubt, zu viel zu verdienen.

Wie beantrage ich die Prämienverbilligung?

Das Verfahren ist kantonal unterschiedlich: In einigen Kantonen wird sie automatisch geprüft, in anderen muss man aktiv einen Antrag beim kantonalen Amt oder der Ausgleichskasse stellen. Fristen und Verfahren des eigenen Kantons prüfen.

LM

Leutrim Miftaraj

Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer

Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmässig aktualisiert. Quellen: BSV, AHV, BFS, ESTV, BAG.

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