Mietrecht Schweiz 2026: Rechte von Mieterinnen und Mietern
Das Schweizer Mietrecht nach OR schützt Mieter stark — aber nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen.
Anfangsmiete anfechten
Wer eine neue Wohnung bezieht, kann die Anfangsmiete innert 30 Tagen nach Einzug bei der Schlichtungsbehörde anfechten — wenn sie missbräuchlich hoch ist (mehr als 10% über der marktüblichen Miete im Quartier). Praxis: Selten genutzt, aber wirksam in teuren Lagen. Mieterverband berät kostenlos.
Mietzinserhöhungen in der Schweiz
Mietzinserhöhungen sind nur zulässig wenn: Referenzzinssatz steigt (Bundesrat setzt Satz, basiert auf Hypothekarzinsen), Teuerungsausgleich (max. 40% CPI), Kostensteigerungen beim Vermieter. Mieter muss Erhöhung nicht einfach akzeptieren — Anfechtung bei Schlichtungsbehörde möglich. Referenzzinssatz 2026: ca. 1,75%.
Kündigung und Kündigungsschutz
Ordentliche Kündigung: 3 Monate vor dem ortsüblichen Termin (meist vierteljährlich). Formularpflicht: Kündigung durch Vermieter muss auf amtlichem Formular erfolgen — sonst nichtig. Härteklausel: Mieter kann Erstreckung beantragen wenn Kündigung eine Härte bedeutet (Schlichtungsbehörde). Maximale Erstreckung: 4 Jahre.
Nebenkosten in der Schweiz
Nur direkt verbrauchsabhängige Kosten dürfen als Nebenkosten verrechnet werden: Heizung, Warmwasser, Kehrichttaxe, Hauswart (anteilig). Verwaltungskosten, Versicherungen, Hypothekarzinsen: Nicht auf Mieter überwälzbar — im Mietzins enthalten. Jährliche Abrechnung: Pflicht, Guthaben muss ausbezahlt werden.
Häufige Fragen
Kann ich meine Wohnung in der Schweiz untervermieten (Airbnb)?
Grundsätzlich: Zustimmung des Vermieters erforderlich für Untermiete. Vermieter kann verweigern wenn: keine plausiblen Gründe, überhöhter Untermietzins, wesentlicher Nachteil. Airbnb: Viele Kantone regulieren kurzfristige Vermietung zusätzlich (Bewilligungen, Maximalaufenthalte). Ohne Erlaubnis: Kündigung risikiert.
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