Familienzulagen Schweiz 2026: Kinderzulagen und Ausbildungszulagen
Familienzulagen sind Bundesminimum — Kantone zahlen oft mehr. Wer mehrere Kinder hat oder in einem grosszügigen Kanton wohnt, profitiert stark.
Bundesminimum Familienzulagen
Kinderzulage: Mindestens CHF 200/Mt. pro Kind bis 16 Jahre. Ausbildungszulage: Mindestens CHF 250/Mt. für Kinder 16–25 Jahre in Ausbildung. Geburtszulage: Mindestens CHF 1'000 einmalig (Bundesgesetz — Kantone zahlen bis CHF 3'000). Adoptionszulage: Gleich wie Geburtszulage.
Kantonale Unterschiede
Tessin: CHF 340 Kinderzulage (höchste). Genf: CHF 300. Zürich: CHF 200 (Bundesminimum). Bern: CHF 230. Unterschiede summieren sich: Bei 2 Kindern, Tessin vs. Zürich: CHF 1'680 mehr pro Jahr. Massgebend ist der Arbeitskanton des zahlungspflichtigen Elternteils.
Wer erhält Familienzulagen?
Arbeitnehmende: Via Arbeitgeber (aus Familienausgleichskasse). Selbständige: Über eigene Ausgleichskasse. Nichterwerbstätige mit tiefem Einkommen: Via Wohnkanton. Kinder ohne Erwerbstätige Eltern: Differenzzahlung möglich. Keine Doppelzahlung: Nur eine Zulage pro Kind.
Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigung (EO)
Mutterschaftsentschädigung: 14 Wochen, 80% des Lohns (max. CHF 220/Tag = CHF 6'720/Mt.). Vaterschaftsentschädigung: 2 Wochen innerhalb 6 Monaten nach Geburt. Adoptionsentschädigung: 2 Wochen. Finanziert via EO-Beiträge (in AHV-Beitrag enthalten).
Häufige Fragen
Bekomme ich Familienzulagen für ein Kind das im Ausland lebt?
Grundsätzlich ja — wenn das Kind unterhaltsberechtigt ist und der Elternteil in der Schweiz arbeitet. Höhe: Anspruch auf Zulage des Arbeitskanton, aber gedeckelt nach Lebenshaltungskosten des Kindswohnsitzlandes. Klärung: Bei der Familienausgleichskasse des Arbeitgebers.
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