WEF — Pensionskassengeld für Wohneigentum nutzen
Kurzdefinition
Vorbezug oder Verpfändung von Pensionskassengeld für Wohneigentum
Definition und Erklärung
WEF ermöglicht den Vorbezug oder die Verpfändung von Pensionskassenguthaben für Wohneigentum. Vorbezug bis 50. Geburtstag: Beliebiger Betrag (Minimum CHF 20'000). Nach 50: Maximal Guthaben vom 50. Geburtstag oder 50% aktuelles Guthaben. Nachteil: Spätere Rente sinkt, Einkommenssteuer auf Vorbezug (Sondertarif).
Beispiel
Kaufpreis CHF 800'000, Eigenkapital nötig CHF 160'000. Ersparnisse: CHF 80'000. WEF-Vorbezug: CHF 80'000. Eigenkapital erfüllt. Steuern auf WEF-Bezug CHF 80'000 (Kanton Zürich): ca. CHF 8'000.
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen
Muss ich den WEF-Bezug zurückzahlen?
Nicht obligatorisch — aber möglich und sinnvoll (Rente wieder höher). Rückzahlung bis 3 Jahre vor Rentenalter. Steuerliche Rückerstattung proportional.
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