Härteklausel Schweizer Mietrecht: Schutz bei Kündigung
Kurzdefinition
Schutz des Mieters bei Kündigung durch den Vermieter wenn Wegzug eine unzumutbare Härte bedeutet
Definition und Erklärung
Bei Kündigung durch den Vermieter kann der Mieter bei der Schlichtungsbehörde Erstreckung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Kündigung eine besondere Härte bedeutet. Maximal 4 Jahre Erstreckung (2 Jahren ordentlich, 2 weitere). Härtekriterien: Hohe Altersgruppe, lange Mietdauer, schwierige Wohnungssuche, Gesundheit.
Beispiel
Vermieter kündigt 70-jährigem Mieter (35 Jahre Mietdauer) wegen Eigenbedarf. Mieter beantragt bei Schlichtungsstelle Erstreckung. Gewährung: 24 Monate Erstreckung. Dann nochmals 24 Monate möglich.
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen
Beim Eigenbedarf des Vermieters greift die Härteklausel?
Ja — Eigenbedarf ist ein gültiger Kündigungsgrund, aber der Mieter kann trotzdem Erstreckung verlangen wenn Härteklausel erfüllt. Vermieter muss plausiblen Eigenbedarf nachweisen.
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