Ergänzungsleistungen Schweiz 2026: Wer bekommt sie?
Kurzdefinition
Staatliche Leistung wenn AHV-Rente und Pensionskasse den Lebensbedarf nicht decken
Definition und Erklärung
Ergänzungsleistungen (EL) decken die Differenz zwischen dem anerkannten Lebensbedarf und den eigenen Mitteln (Renten, Vermögen). Anspruch: AHV- oder IV-Rentner und -Rentnerinnen die ihren Bedarf nicht selbst decken können. Richtsatz 2026: CHF 1'707/Mt. (Alleinstehende). EL für Krankheitskosten: Zusätzlich zu Grundleistung.
Beispiel
Alleinstehend, AHV CHF 1'260/Mt., keine PK-Rente, Vermögen CHF 0: EL deckt Differenz zu CHF 1'707. EL: CHF 447/Mt. = CHF 5'364/Jahr staatliche Ergänzung.
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen
Wird Vermögen bei den Ergänzungsleistungen angerechnet?
Ja — Vermögen über Freibetrag (CHF 37'500 Einzel, CHF 60'000 Ehepaar) wird angerechnet. Immobilien: Steuerwert mit 10% Freibetrag. Wer sein Vermögen mutwillig vermindert: Verzichtsanrechnung.
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