Homeoffice oder ins Büro pendeln?

Kurz entschieden

Homeoffice spart Pendelkosten und auswärtige Verpflegung — bei zwei Tagen pro Woche schnell CHF 1'500 bis 3'000 pro Jahr. Im Gegenzug sinken die abziehbaren Fahrkosten, und Strom sowie Heizung zu Hause steigen leicht.

Kategorie: Arbeit·Zuletzt geprüft: ·Autor: Leutrim Miftaraj
Schweiz-spezifisch geprüft📅 Stand 2026🔍 Keine Werbung / keine Provision📖 Quellen: BSV, AHV, ESTV, BAG, BFS

Die beiden Optionen

Option A
Homeoffice
leicht höhere Nebenkosten
Dafür
  • Keine Fahrkosten an diesen Tagen
  • Verpflegung zu Hause deutlich günstiger
  • Zeitgewinn durch entfallenden Arbeitsweg
Dagegen
  • Höhere Strom- und Heizkosten
  • Weniger Fahrkostenabzug
  • Arbeitszimmerabzug nur unter engen Voraussetzungen
Option B
Pendeln
Abo oder Fahrkosten plus Verpflegung
Dafür
  • Fahrkosten teilweise abziehbar
  • Trennung von Arbeit und Wohnen
  • Sozialer Austausch
Dagegen
  • Abokosten und Zeitaufwand
  • Auswärtige Verpflegung teuer
  • Weniger flexible Tagesgestaltung

Der Kipppunkt

Ab zwei Homeoffice-Tagen pro Woche übersteigt die Ersparnis bei Fahrt und Verpflegung die zusätzlichen Nebenkosten deutlich — vorausgesetzt, das Abo lässt sich entsprechend anpassen.

Die wichtigsten Zahlen

CHF 15–35
Ersparnis pro Homeoffice-Tag
Bund plafoniert, Kantone unterschiedlich
Fahrkostenabzug
nur unter engen Voraussetzungen
Arbeitszimmerabzug
Abo auf Teilzeitnutzung umstellen
Prüfen

Rechenbeispiel

Rechenbeispiel zu: Homeoffice oder ins Büro pendeln?
PositionBetrag
Entfallende Verpflegung auswärtsCHF 15 pro Tag
Entfallende Fahrkosten (Beispiel)CHF 8 pro Tag
Zusätzliche Energiekosten zu Hause−CHF 2 pro Tag
Netto pro Homeoffice-Tagrund CHF 21
Bei 2 Tagen pro Woche, 46 Wochenrund CHF 1'930

Das Abo an die neue Situation anpassen

Wer nur noch zwei bis drei Tage pendelt, braucht möglicherweise kein Streckenabo mehr — Halbtax plus Einzelbillette oder ein Teilzeitabo können deutlich günstiger sein. Diese Umstellung wird oft vergessen, weil das Abo automatisch weiterläuft. Rechne die tatsächlichen Fahrten der letzten drei Monate hoch und vergleiche die Varianten; das ist der grösste Einzelposten der Homeoffice-Ersparnis.

Die steuerliche Seite

Fahrkosten sind nur für tatsächlich gefahrene Arbeitswege abziehbar; bei weniger Pendeltagen sinkt der Abzug entsprechend. Ein Abzug für ein Arbeitszimmer ist nur unter engen Voraussetzungen möglich — es muss regelmässig ein wesentlicher Teil der Arbeit dort erledigt werden und kein zumutbarer Arbeitsplatz beim Arbeitgeber zur Verfügung stehen. Die kantonale Praxis unterscheidet sich, deshalb die Wegleitung des Wohnkantons prüfen.

Pendel- und Verpflegungskosten

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Häufige Rückfragen

Muss der Arbeitgeber Homeoffice-Kosten entschädigen?
Wenn er keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt und Homeoffice anordnet, kann ein Anspruch auf Auslagenersatz bestehen. Bei freiwilligem Homeoffice in der Regel nicht.
Wie viel höher sind Strom und Heizung?
Realistisch wenige Franken pro Homeoffice-Tag, abhängig von Jahreszeit und Geräteausstattung. Deutlich weniger als die eingesparte Verpflegung.
Was gilt bei Grenzgängern?
Homeoffice-Tage können die Besteuerung und die Sozialversicherungsunterstellung beeinflussen. Hier gelten spezielle Abkommen — vorher abklären lassen.

Grundlagen und Quellen

  • DBG Art. 26 — BerufskostenFahrkosten, auswärtige Verpflegung und übrige Berufsauslagen
  • OR Art. 327a — AuslagenersatzErsatz notwendiger Auslagen durch den Arbeitgeber

Redaktionell aufbereitete Information ohne Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Beträge sind Richtwerte für 2026 und können je nach Kanton, Anbieter und persönlicher Situation abweichen. Keine Provisionen, keine bezahlten Platzierungen.

LM

Leutrim Miftaraj

Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer

Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmässig aktualisiert. Quellen: BSV, AHV, BFS, ESTV, BAG.

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