Homeoffice oder ins Büro pendeln?
Homeoffice spart Pendelkosten und auswärtige Verpflegung — bei zwei Tagen pro Woche schnell CHF 1'500 bis 3'000 pro Jahr. Im Gegenzug sinken die abziehbaren Fahrkosten, und Strom sowie Heizung zu Hause steigen leicht.
Die beiden Optionen
- Keine Fahrkosten an diesen Tagen
- Verpflegung zu Hause deutlich günstiger
- Zeitgewinn durch entfallenden Arbeitsweg
- Höhere Strom- und Heizkosten
- Weniger Fahrkostenabzug
- Arbeitszimmerabzug nur unter engen Voraussetzungen
- Fahrkosten teilweise abziehbar
- Trennung von Arbeit und Wohnen
- Sozialer Austausch
- Abokosten und Zeitaufwand
- Auswärtige Verpflegung teuer
- Weniger flexible Tagesgestaltung
Der Kipppunkt
Ab zwei Homeoffice-Tagen pro Woche übersteigt die Ersparnis bei Fahrt und Verpflegung die zusätzlichen Nebenkosten deutlich — vorausgesetzt, das Abo lässt sich entsprechend anpassen.
Die wichtigsten Zahlen
Rechenbeispiel
| Position | Betrag |
|---|---|
| Entfallende Verpflegung auswärts | CHF 15 pro Tag |
| Entfallende Fahrkosten (Beispiel) | CHF 8 pro Tag |
| Zusätzliche Energiekosten zu Hause | −CHF 2 pro Tag |
| Netto pro Homeoffice-Tag | rund CHF 21 |
| Bei 2 Tagen pro Woche, 46 Wochen | rund CHF 1'930 |
Das Abo an die neue Situation anpassen
Wer nur noch zwei bis drei Tage pendelt, braucht möglicherweise kein Streckenabo mehr — Halbtax plus Einzelbillette oder ein Teilzeitabo können deutlich günstiger sein. Diese Umstellung wird oft vergessen, weil das Abo automatisch weiterläuft. Rechne die tatsächlichen Fahrten der letzten drei Monate hoch und vergleiche die Varianten; das ist der grösste Einzelposten der Homeoffice-Ersparnis.
Die steuerliche Seite
Fahrkosten sind nur für tatsächlich gefahrene Arbeitswege abziehbar; bei weniger Pendeltagen sinkt der Abzug entsprechend. Ein Abzug für ein Arbeitszimmer ist nur unter engen Voraussetzungen möglich — es muss regelmässig ein wesentlicher Teil der Arbeit dort erledigt werden und kein zumutbarer Arbeitsplatz beim Arbeitgeber zur Verfügung stehen. Die kantonale Praxis unterscheidet sich, deshalb die Wegleitung des Wohnkantons prüfen.
Pendel- und Verpflegungskosten
BudgetHub zeigt, was Arbeitsweg und Auswärtsessen dich pro Monat kosten — die Basis der Homeoffice-Rechnung.
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- Muss der Arbeitgeber Homeoffice-Kosten entschädigen?
- Wenn er keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt und Homeoffice anordnet, kann ein Anspruch auf Auslagenersatz bestehen. Bei freiwilligem Homeoffice in der Regel nicht.
- Wie viel höher sind Strom und Heizung?
- Realistisch wenige Franken pro Homeoffice-Tag, abhängig von Jahreszeit und Geräteausstattung. Deutlich weniger als die eingesparte Verpflegung.
- Was gilt bei Grenzgängern?
- Homeoffice-Tage können die Besteuerung und die Sozialversicherungsunterstellung beeinflussen. Hier gelten spezielle Abkommen — vorher abklären lassen.
Grundlagen und Quellen
- DBG Art. 26 — Berufskosten — Fahrkosten, auswärtige Verpflegung und übrige Berufsauslagen
- OR Art. 327a — Auslagenersatz — Ersatz notwendiger Auslagen durch den Arbeitgeber
Redaktionell aufbereitete Information ohne Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Beträge sind Richtwerte für 2026 und können je nach Kanton, Anbieter und persönlicher Situation abweichen. Keine Provisionen, keine bezahlten Platzierungen.
Gründer, Innopulse Consulting GmbH · Finanz- und SaaS-Unternehmer
Leutrim betreibt mehrere Finanzwissensportale für den DACH-Raum. Alle Inhalte werden redaktionell geprüft und regelmässig aktualisiert. Quellen: BSV, AHV, BFS, ESTV, BAG.
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